LIZENZVEREINBARUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie bitte auf „Abbrechen“, und die Installation wird abgebrochen.
Die Software, die dieser Lizenzvereinbarung unterliegt (die "Software"), ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. SoftMaker als Eigentümer der Software gewährt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben. Sofern nicht durch Nachträge oder Ergänzungsverträge modifiziert, gilt das Folgende als vereinbart zwischen Ihnen und SoftMaker:
SIE SIND BERECHTIGT:
- Ein Exemplar der Software auf bis zu 3 (drei) Computern zu installieren und gleichzeitig zu verwenden, sofern diese Computer zum selben Familienhaushalt gehören, oder auf 1 (einem) Computer, sofern dieser zu einer Organisation gehört.
- Eine angemessene Zahl von Sicherungskopien (Backups) zum Zwecke der Datensicherung anzufertigen, solange diese Sicherungskopien nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzungsrechte an der Software dauerhaft an einen Dritten zu übertragen, solange Sie keine Kopien oder das Original der Software zurückbehalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.
SIE SIND NICHT BERECHTIGT:
- Kopien der zugehörigen Dokumentation anzufertigen.
- Die Software, Teile von ihr oder die Dokumentation zu sublizenzieren, zu vermieten oder zu verleihen.
- Die Software durch Reverse Engineering zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu übersetzen, irgendwelche Maßnahmen vorzunehmen, um den Quellcode zu erlangen, oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.
GEWÄHRLEISTUNG
SoftMaker übernimmt für die Zeit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht die Gewährleistung dafür, dass die erworbene Software im Sinne der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandenen Programmspezifikation lauffähig ist, wobei die Voraussetzung für die Gewährleistung die vertragsgemäße Nutzung ist und für die vollständige Fehlerfreiheit der Programme unter allen Nutzungsbedingungen keine Gewähr übernommen wird. SoftMaker übernimmt keine Gewährleistung für Funktionsbeeinträchtigungen infolge von anderen Programmen, Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln; für den Schadensfall beschränkt sich die Verpflichtung von SoftMaker darauf, das Programm auszutauschen oder eine Nachbesserung zu versuchen. Der Anwender der Software trägt eigenverantwortlich alle Risiken bezüglich der Qualität und Leistungen der Software.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien zu diesem Thema dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen und Verträge zu diesem Thema. Diese Vereinbarung unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland; eine Anwendung des UN-Kaufrechts oder eine abweichende Gerichtsstandvereinbarung sind ausgeschlossen.
Soweit diese Lizenzvereinbarung keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelnde Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.
Alle Rechte an der Software, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Vertragspartner eingeräumt werden, verbleiben vollständig bei SoftMaker.